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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der SMOLKA DIGITAL MANAGEMENT LLC, 30 N Gould St, Ste N, Sheridan, WY 82801, USA (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen digitales Back-Office und Virtual Assistance.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im jeweiligen Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen bezeichneten Dienstleistungen. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die individuelle Vereinbarung.

(2) Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Reichweiten, Interaktionsraten oder Konversionsergebnisse geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich und schriftlich als Erfolg vereinbart wurde.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt beim Auftragnehmer.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erklärte Annahme eines individuellen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Kommunikation in Textform, einschließlich E-Mail und Messenger-Diensten, genügt dem Formerfordernis.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig, vollständig und kostenfrei alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Inhalten und Materialien über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und stellt dessen Erreichbarkeit in angemessenem Umfang sicher.

(4) Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach vorheriger Absprache auf Rechnung.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich einer gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Bei Leistungen an Unternehmer innerhalb der EU kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen; der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer hierfür seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.

(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit wird individuell zwischen den Parteien vereinbart und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine Mindestlaufzeit besteht nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Arbeitsergebnisse und Zugangsdaten in einem gängigen Format und löscht anschließend die ihm überlassenen Zugänge.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere Zugangsdaten, Kundendaten, Umsatz- und Geschäftszahlen sowie Strategien und Prozessbeschreibungen.

(3) Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrages.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein.

(2) An Konzepten, Vorlagen, Prozessbeschreibungen und Werkzeugen, die der Auftragnehmer unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat, verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Maßnahmen, Sperrungen oder Änderungen von Plattformbetreibern, auf deren Systemen die Leistungen erbracht werden, sofern diese nicht auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.

§ 11 Abwerbeverbot

Die Parteien verpflichten sich, für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht am Sitz des Auftragnehmers, mithin das Recht des Bundesstaates Wyoming, Vereinigte Staaten von Amerika, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist nach Wahl der klagenden Partei der Sitz des Auftragnehmers oder der Sitz des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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